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Dienstag, 29. Juni 2010 um 06:43 |
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§ 90a StGB Verunglimpfung des Staates Der Unmut mancher Bürger wächst und macht sich in wütenden Äußerungen über den Staat und die Regierung Luft. Dabei gerät man leicht in Gefahr, wegen § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Organe) bestraft zu werden. Wir geben Ihnen daher im Folgenden einen Überblick über die Urteile, die die Rechtsprechung zu diesem Thema erlassen hat: Die Rechtsprechung hat es u.a. als strafbar angesehen, – unterlassen Sie daher derartige Äußerungen und Handlungen: die Bezeichnung der BRD als "Unrechtsstaat" (BGH, Urteil vom 07.01.1955, Az. 6 StR 185/54, zu finden in BGHSt 7, 110) – 53D55 -, die Behauptung, die BRD sei "kein Rechtsstaat", sondern eine "Gesinnungsdiktatur" (LG Bamberg, Beschluß vom 07.08.1996, Az. 5 Ns 108 Js 9081/95) – 53O96 -, |
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Donnerstag, 24. Juni 2010 um 19:07 |
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Achtung, bitte beachtet die geänderte Uhrzeit!  
In einem gesunden Staatswesen haben die Verbrecher Angst vor der Ordnungsmacht, die dafür Sorge trägt, daß unbelehrbare Rechtsbrecher keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein können. In der BRD ist es leider mittlerweile oft so, daß rechtschaffene Bürger in Angst leben müssen, da die für ihren Schutz verantwortlichen Behörden und Organe keine Möglichkeit sehen, sie vor notorischen Schwerverbrechern zu schützen. Besonders schlimm sind hier jene Fälle, in denen es die Schwächsten und Hilflosesten trifft, also unsere Kinder die Opfer sind. |
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Freitag, 18. Juni 2010 um 06:10 |
Heute erhielten mein Verteidiger RA Eike Erdel und ich den erwarteten Beschluss des Oberlandesgerichtes Koblenz. Bereits am 4.Juni 2010 hatte der 1.Strafsenat des OLG Koblenz beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Trier gegen den Beschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier vom 9.März 2010, soweit er die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt, wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass im Umfang der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
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Donnerstag, 17. Juni 2010 um 16:44 |
 Ich stehe wie gewohnt zeitig auf. Es ist gerade drei Uhr, draußen regnet es in Strömen, die Sonne ist noch nicht aufgegangen. Ich versorge eilig die Tiere auf dem kleinen Hofe meiner Eltern, den ich seit dem Kriege allein mit meiner Mutter bewohne, da mein Vater und meine zwei älteren Brüder nicht zurückgekehrt sind. Dann breche ich auf zum Bahnhof. Dieser liegt 6 Kilometer entfernt, die ich mit dem Fahrrad zurücklege. Am Bahnhof angekommen, bin ich vom Regen durchnässt bis auf die Knochen. Um 4.30 Uhr fährt der Zug nach Berlin ab, wo ich als Maurer auf der Baustelle der Polizeiinspektion Berlin-Ostbahnhof arbeite. Nach zweistündiger Fahrt stehe ich auf dem Bahnhof und treffe auf Kollegen von der Baustelle. Gerüchte gehen um. Einen Streik soll es geben, einen Streik gegen die unerfüllbaren Arbeitsnormen der neuen Herrscher, die auf dem Rücken des Volkes einen utopischen Ideologiestaat aufzubauen versuchen. Die Stimmung ist gelassen, ja fast erleichtert, dass nach Wochen des Murrens endlich spürbarer Protest aufkeimt. Die Sonne scheint und trocknet meine regennassen Sachen. An der Baustelle angekommen, haben sich die Gespräche über den Streik zu unbändigem Tatendrang gesteigert. Noch weiß keiner der 26 Bauarbeiter, wie genau der Streik nun ablaufen soll. Nach ein paar feurigen Worten von Fritz, einem der Älteren auf unserer Baustelle, ist jedoch klar, dass es mit Arbeitsverweigerung allein nicht getan sein kann. So entschließen wir uns zum Marsch zur Leipziger Straße. |
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Samstag, 12. Juni 2010 um 22:17 |
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Am heutigen Sonnabend, den 12. Juni 2010, fand in der niederländischen Stadt Venlo eine Demonstration der Niederländischen Volks-Union (NVU) mit Beteiligung niederländischer, flämischer und deutscher freier Kräfte statt. Thema der Demonstration war: “Keine Milliardenunterstützung für EU-Betrüger! Nein zur Brüsseler EU-Diktatur!”. Zusätzlich wurde heute, am zweiten Tag der Fußball-Weltmeisterschaft, in Zusammenarbeit mit den Autonomen Nationalisten Temeschburg-Rumänien eine gemeinsame simultane Solidaritätsaktion in beiden Ländern zur Erinnerung an den fortwährenden Völkermord an den Buren in Südafrika mit einem entsprechenden Vortrag zur Geschichte und zur aktuellen Situation der Buren gestartet. Auf dem langen Demonstrationsweg mit über 100 Teilnehmern in bester Stimmung durch die Innenstadt von Venlo gab es drei Kundgebungen mit verschiedenen europäischen Sprechern zu den zwei Themen des Tages. |
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