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Hausdurchsuchung wegen Eintrag im Thiazi-Forum / Staatsschutz im Westerwald unterwegs |
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Dienstag, 30. Juni 2009 um 20:37 |
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Zur Hausdurchsuchung: Das man im Norden von Rheinland-Pfalz ein ganz eigenes Rechtsempfindens hat ist ja hier schon oft aufgezeigt worden. Doch die Reihe von lustigen, absurden und/oder an den Haaren herbeigezogenen Begründungen für Repressionsmaßnahmen will einfach nicht abreißen. Bei der heute im Unteren Westerwald durchgeführten Hausdurchsuchung zeigten die Herren aus Koblenz mal wieder ihre ganze Kreativität. Begründung für die Hausdurchsuchung war ein angeblicher Eintrag im Thiazi-Forum. Mit dem gegen §86a und §130 verstoßen worden sein soll. Was bei der ganzen Geschichte heraus kommt wird die Zeit zeigen immerhin sind wieder einmal Rechner beschlagnahmt worden. Auch wieder und wohl wissend, Eigentum das nicht dem Beschuldigten gehörte. Da stellt sich die Frage wie die Koblenzer-Möbelpacker jemals die anfallenden Kosten für die Ausfälle und aufgewendeten Leihgebühren Zahlen wollen. Zum Staatsschutz: Der Staatsschutz wurde dann im Verlaufe des Tages auch im übrigen Westerwald gesichtet. Scheinbar möchte man wieder die Präsenz erhöhen und die Kameraden einschüchtern! Weitere Kontakte dieser Art sofort melden! Zuhause für Ordnung sorgen, sonst tun das die Koblenzer-Möbelpacker vielleicht! |
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Achtung heute Morgen! Hausdurchsuchung im Unteren Westerwald! |
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Dienstag, 30. Juni 2009 um 06:35 |
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Heute Morgen sind wieder einmal die Möbelpacker des Systems aufgetaucht um die Wohnräume von bisher einem Kameraden im Unteren Westerwald zu durchwühlen. Die Tatvorwürfe sind noch unklar. Weitere Meldungen sobald mehr Informationen vorliegen! Ob noch weitere Kameraden heute vom Koblenzer Umzugsteam betreut werden ist nicht bekannt. Aber besser ist es immer für solche Fälle bereit zu sein! |
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Von Friedensfliegern, merkwürdigen Staatsschützern und unfähigen Richtern |
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Montag, 29. Juni 2009 um 22:09 |
- Fünf nationale Aktivisten wegen angeblicher Volksverhetzung verurteilt -
Mitte Mai wurden fünf nationale Aktivisten wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Volksverhetzung zu empfindlichen Geldstrafen sowie Arbeitsstunden verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, im August 2007 in Düren mittels von Transparenten, Plakaten und des Sprühens von Parolen, Rudolf Hess als "Friedensflieger" betitelt zu haben, sowie behauptet zu haben, er sei nach 46 Jahren Haft im Gefängnis Berlin-Spandau ermordet worden. Ein Verfahren, das durchaus Raum für Diskussionen bietet. Da wäre beispielsweise eine Hauptbelastungszeugin, die zum Tatzeitpunkt mit einem der Beschuldigten liiert war und nach der Trennung zusammen mit einer anderen Ex-Freundin desselben Beschuldigten zum Staatsschutz ging um dort diverse Anschuldigungen zu erheben. Das Gericht stellt hierzu in der Urteilsbegründung fest: "Unzulässige Belastungstendenzen bezüglich der Angeklagten oder einzelner von ihnen waren nicht festzustellen". Klar, nach der Trennung ist in beiden auf einmal der Gerechtigkeitssinn erwacht. Leider ist diese Zeugin der einzige "Beweis" dafür, dass die fünf Angeklagten tatsächlich vor Ort waren. Andere Beweise wie etwa Videoaufnahmen, Personalienkontrollen, etc. gibt es nicht! |
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Koblenzer Verwaltungsgericht im Demokratisierungswahn |
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Montag, 22. Juni 2009 um 17:27 |
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Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied am heutigen Montag, daß die Auflösung eines sogenannten "Skinheadkonzertes" im vergangenen November in Sinzig rechtsmäßig war.
"Die Polizei kann eine öffentliche Veranstaltung durch einen Platzverweis beenden, wenn zum Zeitpunkt der Maßnahme eine Reihe von Tatsachen die Annahme rechtfertigt, dass bei der Veranstaltung die konkrete Gefahr der Begehung von Straftaten besteht." - So heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. Woraus diese "Reihe von Tatsachen" im konkreten Fall bestanden haben soll, bleibt das Gericht allerdings schuldig. So wird auf "zerissene Zettel mit ausländerfeindlichen Texten" verwiesen, die in den Räumlichkeiten gefunden wurden. Welche Straftat diese erfüllen sollen, und wie diese als Grund für die Auflösung dienen konnten - konnte die Polizei doch bei Beginn des Auflösungsprozesses von diesen gar nichts wissen - wird ebenfalls nicht erwähnt. |
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Hausdurchsuchung der etwas anderen Art |
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Donnerstag, 18. Juni 2009 um 07:33 |
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Vor einigen Wochen, am 24. Mai, fand im Westerwald eine Hausdurchsuchung der etwas anderen Art statt. Ist man es sonst gewohnt, dass die netten Herren morgens früh mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Haustüre stehen und dies aufgrund eines gewissen Anlasses, so durften die Betroffenen dieses Falles nach einer gewöhnlichen Grillfeier auf eigenem Grundstück Zeuge dieses doch etwas unerwarteten Besuches werden. |
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